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Darum geht’s

Prämienzahlende endlich entlasten!

Das heutige Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat bekannte Schwächen. Für viele Prämienzahlende sind die steigenden Prämien eine grosse Belastung. Klar ist aber auch: Die deutliche Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will die gute Qualität unseres Gesundheitswesens nicht gefährden. Die einheitliche Finanzierung geht die Problemfelder an. Sie stärkt die Versorgungsqualität, senkt die Kosten und entlastet die Prämienzahlenden.

In der Schweiz finden heute im Vergleich mit den Nachbarländern zu viele Eingriffe stationär (mit Spitalübernachtung) statt. Es kommt zu unpassenden und teuren Behandlungen. Die Akteure im Gesundheitswesen sind wegen unterschiedlichen finanziellen Interessen oftmals schlecht koordiniert und arbeiten in ihren Silos. Die Prämien steigen ungebremst. Hier setzt die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes an, über die wir nun abstimmen. Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen beseitigt längst bekannte Fehlanreize. Konkret gestaltet sich die Ausgangslage heute so:

1. Ambulant

Leistungen in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin, in der Apotheke oder im Spital ohne Übernachtung: Hier läuft die Finanzierung vollständig über die Krankenversicherer. Der Kanton beteiligt sich nicht. Die Kosten im ambulanten Bereich beliefen sich im Jahr 2022 auf rund 23 Milliarden Franken.

2. Stationär

Leistungen im Spital mit Übernachtung: Hier beteiligt sich der Wohnkanton der Patientin oder des Patienten mit mindestens 55 Prozent an den Kosten. Dies wird aus Steuermitteln finanziert. Den Rest übernehmen die Krankenversicherer. Die Kosten im stationären Bereich beliefen sich 2022 auf rund 15 Milliarden Franken.

3. Leistungen der Pflege

Leistungen im Pflegeheim und oder durch die Spitex: Hier zahlen die Patientinnen und Patienten einen gesetzlich festgelegten Anteil selbst und die Krankenversicherer übernehmen einen fixen Beitrag. Den Rest bezahlt der Wohnkanton oder die Gemeinde; heute ist das etwas weniger als die Hälfte. Die Kosten für Pflegeleistungen beliefen sich 2022 auf rund 6 Milliarden Franken

Der unterschiedliche Kostenteiler hat zur Folge, dass ambulante Behandlungen für die Krankenversicherer und somit für die Prämienzahlenden teurer sind, obwohl der ambulante Eingriff im Regelfall günstiger wäre. Am Beispiel des Leistenbruchs sieht man sofort den Systemfehler. Trotz tieferen Kosten im Falle der ambulanten Operation, bezahlen die Prämienzahlenden fast 1600 Franken mehr!

Das ist so, weil die Prämienzahlenden im ambulanten Bereich die gesamte Kostenlast tragen. Somit profitiert heute von einer günstigeren ambulanten Behandlung nur der Kanton: Er bezahlt dabei nichts, die Prämienzahlenden bezahlen alles. Diesen Fehler korrigiert die Reform. Sie stoppt die zunehmend ungleiche Kostenverteilung zwischen Kantonen und Prämienzahlenden und fördert die unbestritten nötige Ambulantisierung.

Das ändert mit der einheitlichen Finanzierung:

Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen – egal ob ambulant, stationär oder in der Pflege (Spitex oder Pflegeheim) erbracht – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent. Alle Leistungen werden gemeinsam finanziert. Für alle Akteure steigt der Anreiz, die aus Patientensicht jeweils beste und im gesamten Behandlungspfad günstigste Behandlung zu fördern.

Die einheitliche Finanzierung setzt der Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Dass sich die Prämienzahlenden mit der einheitlichen Finanzierung stärker an den ebenfalls wachsenden Pflegekosten beteiligen, kommt ihnen durch eine geringere Belastung bei den ambulanten Kosten entgegen. Die Pflegekosten machen im Vergleich zu den ambulanten medizinischen Leistungen ein viermal kleineres Kostenvolumen aus. Deshalb ist aus Prämiensicht entscheidend, dass sich die Kantone neu auch an den ambulanten Leistungen beteiligen.

Der Kostenteiler berechnet sich aus den Referenzjahren 2016 bis 2019. Damals lag der durchschnittliche Verteilschlüssel bei 73.1 % Prämien und 26.9 % Kantone. Auf diesen Wert korrigiert die Reform die Kostenlast. Bereits heute beträgt aber der prämienfinanzierte Anteil aller Leistungen schweizweit über 75 %. Und durch die zunehmende Ambulantisierung vergrössert sich dieser Anteil laufend. Die einheitliche Finanzierung korrigiert die Verteilung auf das Niveau 2016 bis 2019.