Prämienzahlende endlich entlasten!
In der Schweiz finden heute im Vergleich mit den Nachbarländern zu viele Eingriffe stationär (mit Spitalübernachtung) statt. Es kommt zu unpassenden und teuren Behandlungen. Die Akteure im Gesundheitswesen sind wegen unterschiedlichen finanziellen Interessen oftmals schlecht koordiniert und arbeiten in ihren Silos. Die Prämien steigen ungebremst. Hier setzt die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes an, über die wir nun abstimmen. Die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen beseitigt längst bekannte Fehlanreize. Konkret gestaltet sich die Ausgangslage heute so:
Der unterschiedliche Kostenteiler hat zur Folge, dass ambulante Behandlungen für die Krankenversicherer und somit für die Prämienzahlenden teurer sind, obwohl der ambulante Eingriff im Regelfall günstiger wäre. Am Beispiel des Leistenbruchs sieht man sofort den Systemfehler. Trotz tieferen Kosten im Falle der ambulanten Operation, bezahlen die Prämienzahlenden fast 1600 Franken mehr!
Das ist so, weil die Prämienzahlenden im ambulanten Bereich die gesamte Kostenlast tragen. Somit profitiert heute von einer günstigeren ambulanten Behandlung nur der Kanton: Er bezahlt dabei nichts, die Prämienzahlenden bezahlen alles. Diesen Fehler korrigiert die Reform. Sie stoppt die zunehmend ungleiche Kostenverteilung zwischen Kantonen und Prämienzahlenden und fördert die unbestritten nötige Ambulantisierung.
Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen – egal ob ambulant, stationär oder in der Pflege (Spitex oder Pflegeheim) erbracht – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent. Alle Leistungen werden gemeinsam finanziert. Für alle Akteure steigt der Anreiz, die aus Patientensicht jeweils beste und im gesamten Behandlungspfad günstigste Behandlung zu fördern.
Die einheitliche Finanzierung setzt der Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Dass sich die Prämienzahlenden mit der einheitlichen Finanzierung stärker an den ebenfalls wachsenden Pflegekosten beteiligen, kommt ihnen durch eine geringere Belastung bei den ambulanten Kosten entgegen. Die Pflegekosten machen im Vergleich zu den ambulanten medizinischen Leistungen ein viermal kleineres Kostenvolumen aus. Deshalb ist aus Prämiensicht entscheidend, dass sich die Kantone neu auch an den ambulanten Leistungen beteiligen.
Der Kostenteiler berechnet sich aus den Referenzjahren 2016 bis 2019. Damals lag der durchschnittliche Verteilschlüssel bei 73.1 % Prämien und 26.9 % Kantone. Auf diesen Wert korrigiert die Reform die Kostenlast. Bereits heute beträgt aber der prämienfinanzierte Anteil aller Leistungen schweizweit über 75 %. Und durch die zunehmende Ambulantisierung vergrössert sich dieser Anteil laufend. Die einheitliche Finanzierung korrigiert die Verteilung auf das Niveau 2016 bis 2019.